230 f. Z. 271 f.), erklärte er anlässlich der Berufungsverhandlung, er habe gesehen, dass sich das Klinikpersonal dort aufgehalten habe, weswegen er den Stein ins angrenzende, unbeleuchtete Sitzungszimmer geworfen habe (pag. 787 Z. 36-38 und 42 f.). Wegen eines Lichtscheins, der vom beleuchteten Stationsbüro ins angrenzende Sitzungszimmer gefallen sei, habe er erkennen können, dass sich zu diesem Zeitpunkt niemand darin aufgehalten habe (pag. 787 Z. 43-45 und pag. 598 Z. 34 f.).