24 Nach dem Vorfall im Patientenzimmer sei der Beschuldigte durch die Pfleger R.________ und V.________ im «Sicherheits- bzw. Kontrollgriff» vor die Haupteingangstüre der Station ________ des E.________(psychiatrische Klinik) geführt und auf der Eingangstreppe abgesetzt worden (V.________, pag. 94 Z. 40 f.; R.________, pag. 63 Z. 47; Q.________, pag. 57 Z. 74 f.; W.________, pag. 119 Z. 36 f.; P.________, pag. 74 Z. 34 f.). Währenddessen hätten T.________ und P.________ seine restlichen Effekte zusammengepackt und ihm seine Schuhe nach draussen getragen (T.________, pag. 88 Z. 44-46; P.________, pag.