Fast alle Zeugen und Auskunftspersonen gaben an, dass sich der Vorfall «plötzlich und unvermittelt» zugetragen hätte. Q.________ führte diesbezüglich aus, dass das Klinikpersonal des E.________(psychiatrische Klinik) «ungezielte Gewalt» (zum Beispiel mit dem Fuss gegen einen Stuhl) von Patienten grundsätzlich gewohnt sei, «gezielte Gewalt» (wie im Falle des Beschuldigten) demgegenüber aber selten vorkomme. Das Personal sei darauf nicht vorbereitet und auch nicht eigens dafür ausgebildet (Q.________, pag. 56 f. Z. 65-68).