Seine Version ist denn auch wenig plausibel. Wäre der Steinwurf zuerst erfolgt, hätte sich das Klinikpersonal im Anschluss daran nicht noch mit ihm zu einer «Nachbesprechung» im Sitzungszimmer getroffen. Sinn macht somit einzig der von den Zeugen und Auskunftspersonen beschriebene Geschehensablauf. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist für die Kammer erstellt, dass sich am 31. Januar 2014 zuerst der Vorfall mit dem Stuhl und erst danach derjenige mit dem Stein ereignet hat. 13.3 Zu Ziff. 1.1. der Anklageschrift (Vorfall mit dem Stuhl) 13.3.1 Würdigung der Aussagen der Auskunftspersonen und Zeugen