Es ist unwahrscheinlich, dass sich die bei den Vorfällen anwesenden Angestellten des E.________(psychiatrische Klinik) in der zeitlichen Reihenfolge der Vorfälle allesamt geirrt haben. Auch findet der vom Beschuldigten geltend gemachte Geschehensablauf in den Akten keine Grundlage. In seiner Version hätten die ausrückenden Polizeibeamten den Stuhleinsatz mitbekommen müssen. Aus dem Journal bzw. dem Anzeigerapport der C.________ vom 19. August 2014 geht jedoch nichts dergleichen hervor (pag. 26). Seine Version ist denn auch wenig plausibel.