Der Zeuge habe die Bewegung des Stuhls als «schwingen» interpretiert, ansonsten sei er in seiner Aussage aber ganz klar gewesen und habe deponiert, dass der Vorfall mit dem Stuhl für ihn mehr gewesen sei als eine blosse «Drohgebärde». Ferner habe Q.________ angegeben, er habe gehört, wie der Beschuldigte sinngemäss zu P.________ gesagt habe, «dich mache ich fertig». Alle befragten Personen seien sich einig, dass der Stuhl die Pflegefachfrau am Kopf getroffen hätte, wäre das Pflegepersonal nicht rechtzeitig eingeschritten.