Der Beschuldigte habe an der Fortsetzungsverhandlung vom 2. März 2017 selber zugegeben, dass er den Stuhl vollständig über seinen Kopf gehoben und nach hinten gezogen habe. V.________ sei der Einzige gewesen, der davon gesprochen habe, dass der Beschuldigte den Stuhl eher habe werfen als damit habe schlagen wollen. Der Zeuge habe die Bewegung des Stuhls als «schwingen» interpretiert, ansonsten sei er in seiner Aussage aber ganz klar gewesen und habe deponiert, dass der Vorfall mit dem Stuhl für ihn mehr gewesen sei als eine blosse «Drohgebärde».