Die Aussagen der Zeugen und Auskunftspersonen seien stimmig, nachvollziehbar, nicht widersprüchlich und nicht übermässig belastend. Dass nicht alle anwesenden Personen gesehen hätten, wie weit der Beschuldigte den Stuhl hochgehoben habe und nicht alle die Situation gleich interpretiert hätten, sei in Anbetracht des dynamischen Geschehens logisch und spreche nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Der Beschuldigte habe an der Fortsetzungsverhandlung vom 2. März 2017 selber zugegeben, dass er den Stuhl vollständig über seinen Kopf gehoben und nach hinten gezogen habe.