791, Protokoll der oberinstanzlichen Verhandlung vom 12. Januar 2018). 12.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin O.________ entgegnete, es sei beweismässig erstellt, dass es sich beim Vorfall mit dem Stuhl nicht, wie vom Beschuldigten dargetan, um eine blosse «Drohgebärde» gehandelt habe. Die Aussagen der Zeugen und Auskunftspersonen seien stimmig, nachvollziehbar, nicht widersprüchlich und nicht übermässig belastend.