Das Pflegepersonal habe mit weiteren Eskalationen seitens des Beschuldigten rechnen müssen. Zudem hätten sich alle Personen stehend im Patientenzimmer befunden und sich somit rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Die Wahrnehmungen der Zeugen und Auskunftspersonen würden ferner auseinandergehen. Betreffend den Vorfall mit dem Stuhl hätten sie auf die Frage, wie der Beschuldigte den Stuhl gehalten habe, nicht einheitlich geantwortet, weshalb ihre Aussagen kritisch gewürdigt werden müssten. Während einige davon sprechen würden, dass er mit dem Stuhl auf die Pflegefachfrau habe einschlagen wollen, habe der Zeuge V.______