12. Vorbringen der Parteien 12.1 Vorbringen der Verteidigung Fürsprecher B.________ brachte vor, bei den Personen, welche sich im Zeitpunkt des Vorfalls mit dem Stuhl beim Beschuldigten im Patientenzimmer befunden hätten, habe es sich um geschultes Fachpersonal gehandelt. Nachdem der Beschuldigte in seiner Wut zuvor mehrfach gegen die «Türfalle» eines Stationszimmers getreten habe, könne man nicht davon sprechen, dass sich der Vorfall mit dem Stuhl «überraschend und unvermittelt» zugetragen hätte. Das Pflegepersonal habe mit weiteren Eskalationen seitens des Beschuldigten rechnen müssen.