15 hätten keine Anstalten gemacht, ihm seine Sachen auszuhändigen. Aus diesem Grund habe er den Stein geworfen. Sein Plan sei schliesslich aufgegangen und die Polizei gekommen (pag. 598 Z. 33-47, Einvernahmeprotokoll vom 17. Oktober 2016). In der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe den Stein geworfen, weil er vor die Türe gesetzt worden sei. Er habe einfach eine Sachbeschädigung begehen wollen. Beim Zimmer, dessen Fenster auf dem Foto Nr. 15 der Rekonstruktion (pag.