Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung deponierte der Beschuldigte, er habe den Stein im Wissen darum geworfen, dass sich zu dem Zeitpunkt niemand im betreffenden Zimmer aufgehalten habe. Das Zimmer daneben sei beleuchtet gewesen und es sei ein Lichtschein ins Zimmer gefallen, in welches er den Stein geworfen habe. Er sei nur mit einem T-Shirt bekleidet draussen gewesen und sie