231 Z. 274 f.). Es sei darüber geschrieben worden, dass er den Stuhl aufgezogen und damit direkt auf den Kopf der Pflegefachfrau gezielt hätte – nur dank dem geschulten Personal habe der Stuhl wenige Zentimeter vor dem Kopf der Frau gestoppt werden können. Dabei habe er mit dem Stuhl nur zeigen wollen, dass er nicht gefährlich sei bzw. dass er zwar damit zuschlagen könnte, es aber nicht machen wolle. Er gebe zu, dass es eine «saublöde Idee» gewesen sei und er nachvollziehen könne, dass sich P.________ bedroht gefühlt und eine «Scheissangst» gehabt habe – was ihm auch leid tue.