Es sei darum gegangen, ob er fremdgefährdend sei. Er habe gesagt, dass er, wenn er jemanden verletzen möchte, dies jeder Zeit wieder machen könnte. Er sei aufgestanden, habe den Stuhl über seinen Kopf gehalten und gesagt, dass er den Stuhl jemandem gegen den Kopf schlagen könnte, wenn er möchte, dies aber nicht machen würde. Dann sei er von jemandem gepackt worden (pag. 231 Z. 274-280; Einvernahmeprotokoll vom 20. November 2014). Dieser Vorfall habe sich «glaublich» nach dem Steinwurf zugetragen; genau wisse er es aber nicht mehr (pag. 231 Z. 274 f.).