Der Beschuldigte sei draussen auf der Strasse gewesen und das Büro habe sich im Hochparterre befunden. Seiner Einschätzung nach habe der Beschuldigte nicht sehen können, ob sich eine Person am Schreibtisch oder sonst irgendwo befunden habe (pag. 119, Einvernahmeprotokoll vom 14. Mai 2014). 9.2.9 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte sagte vor der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland aus, nach dem Steinwurf sei die Polizei gekommen und er sei in ein Sitzungszimmer an einen langen Tisch mit «u huere viu Lüt» gebracht worden. Es sei darum gegangen, ob er fremdgefährdend sei.