Während dem Herausgehen habe er den «Personenalarm» betätigt, weshalb noch mehr Personal dazugekommen sei, welches in der Folge aber nicht habe involviert werden müssen. Beim Hin- und Hergehen habe der Beschuldigte einen ca. 25 cm grossen Stein aufgehoben, sich gegen die Station gewendet und ihn mit seiner rechten Hand auf Kopfhöhe aufgezogen. Er (V.________) habe «Achtung hinaus» gesagt und der Beschuldigte habe in dem Moment den Stein geworfen. Der Stein habe das Fenster durchschlagen und hinten an der Stationstafel eine «Delle» hinterlassen. Dadurch, dass sie das Zimmer vorher verlassen hätten, sei niemand getroffen worden.