_ nach dem Stuhleinsatz beschlossen habe, den Beschuldigten hinausstellen zu lassen. Daraufhin hätten R.________ und er den Beschuldigten mittels «Kontrollgriff» vor die Station geführt. Als sie ihn losgelassen hätten, sei er auf der Treppe sitzen geblieben und habe verbal reklamiert. P.________ habe ihm noch seine Schuhe gereicht, woraufhin sie sich zurückgezogen und die Eingangstüre geschlossen hätten. Während dem Herausgehen habe er den «Personenalarm» betätigt, weshalb noch mehr Personal dazugekommen sei, welches in der Folge aber nicht habe involviert werden müssen.