Das sei schliesslich auch der Moment gewesen, in welchem sie eingegriffen hätten. Die beiden Herren, welche zur Unterstützung anwesend gewesen seien, hätten von vorne angegriffen, während er wegen des fallenden Stuhls zuerst einen Schritt nach hinten habe machen müssen. Als der Stuhl am Boden gewesen sei, habe er von hinten eingegriffen, den Beschuldigten am Rücken festgehalten und zusammen mit den anderen auf das Bett gedrückt. Die Distanz zwischen dem Beschuldigten und Frau P.________ habe ungefähr zwei Meter betragen.