88, Einvernahmeprotokoll vom 24. April 2014). Zum Steinwurf sagte T.________ aus, nach dem Vorfall mit dem Stuhl sei er zurück ins Patientenzimmer gegangen und habe die restlichen Effekten des Beschuldigten zusammengepackt. Als er zurück ins Büro gekommen sei, habe er einen ca. 15 cm grossen Stein auf dem Boden liegen sehen. Das Fenster sei zerbrochen gewesen. Zum Zeitpunkt des Steinwurfs habe sich U.________ im Büro befunden, es hätten sich aber noch weitere Mitarbeiter im Büro aufhalten können (pag. 88, Einvernahmeprotokoll vom 24. April 2014). 9.2.7 Aussagen des Zeugen V.__