Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass sich dahinter Leute befunden hätten, da er sie von draussen habe sehen können. Zum Glück sei aber niemand getroffen worden. Er könne nicht sagen, ob der Beschuldigte sie habe treffen oder einfach etwas zerstören wollen. Danach sei die Polizei avisiert und der Beschuldigte auf die forensisch-psychiatrische Station verbracht worden (pag. 78, Einvernahmeprotokoll vom 23. April 2014). Vor der Staatsanwaltschaft präzisierte S.________, er sei zusammen mit Dr. Q.________, P.________ und weiteren Pflegern im «Sitzungszimmer» gewesen als sie gesehen hätten, wie der Beschuldigte einen Stein hochgehoben habe.