11 wäre «schon etwas passiert», wenn nicht eingegriffen worden wäre (pag. 82 f., Einvernahmeprotokoll vom 12. März 2015; vgl. pag. 693 f., S. 11 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Gemäss den Aussagen von S.________ habe der Beschuldigte zu fluchen begonnen, als er vor die Eingangstüre der Station ________ geführt worden sei. Er habe einen ca. 26 cm grossen Stein behändigt und diesen gegen die Scheibe eines Fensters geworfen. Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass sich dahinter Leute befunden hätten, da er sie von draussen habe sehen können.