Diese Person habe sie gerade noch warnen können, schon sei der ca. 15 cm grosse Stein durch die Scheibe des Fensters geflogen, habe aber glücklicherweise niemanden verletzt. Sie gehe davon aus, dass der der Beschuldigte den Stein nicht gezielt gegen jemanden habe werfen wollen, sondern diesen in seiner Wut einfach gegen die Scheibe geworfen habe (pag. 74, Einvernahmeprotokoll vom 23. April 2014). 9.2.5 Aussagen des Zeugen S.________ S.________ (Assistenzarzt) deponierte, er habe sich am besagten Tag zusammen mit dem leitenden Arzt und dem Pflegepersonal ins Patientenzimmer des Beschuldigten begeben.