Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte R.________, dass er sich in jenem Büro befunden habe, in welchem der Stein gelandet sei. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich mehrere Personen darin aufgehalten. Er glaube sich daran erinnern zu können, dass jemand gerufen habe «Achtung ein Stein kommt», weswegen sie sich dann zurückgezogen hätten. Er wisse sicher, dass er gesehen habe, wie der Beschuldigte den Stein in der Hand gehalten habe, er wisse aber nicht mehr genau, ob er gesehen habe, wie er den Stein tatsächlich geworfen habe. Er denke aber, dass der Beschuldigte von draussen habe sehen können, dass sich im betreffenden Zimmer Leute aufgehalten hätten (pag.