Sie seien davon ausgegangen, dass er den Stein gegen sie werfen würde. Als sie sich wieder auf der Station befunden hätten, habe er den Stein gegen die Fensterscheibe geworfen, hinter der sie sich befunden hätten. Es sei allerdings niemand mehr direkt hinter der Scheibe gestanden. Er (R.________) könne nicht genau sagen, ob der Beschuldigte den Stein gezielt gegen eine Person oder einfach gegen die Scheibe habe werfen wollen. Als die Polizei eingetroffen sei, habe er sich widerstandslos in der Klinik fixieren lassen (pag. 63, Einvernahmeprotokoll vom 23. April 2014). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte R.__