__ seine bisherigen Aussagen. Er führte aus, dass der Beschuldigte den Stuhl «gerade nach oben» gehalten habe, seine Arme jedoch noch «angewinkelt» gewesen seien. Er könne sich heute nicht mehr daran erinnern, wo genau der Beschuldigte den Stuhl ergriffen habe – vermutlich aber an der Rückenlehne. Er (R.________) habe blitzschnell reagiert, weil er erkannt habe, dass die Situation brandgefährlich sei. Er sei auf den Beschuldigten zu gerannt und habe seine Arme an den Oberarmen nach unten an den Körper gedrückt. Der Stuhl sei glaublich hinter seinem Rücken auf den Boden gefallen.