Nach Vorwarnung von T.________ hätten sie sich alle geduckt, so dass sie vom Stein nicht getroffen werden konnten (pag. 57 Z. 74-83, Einvernahmeprotokoll vom 4. April 2014). 9.2.3 Aussagen des Zeugen R.________ Gemäss den Aussagen von R.________ (Pflegefachmann) sei er als «personelle Unterstützung» zum Gespräch mit dem Beschuldigten beigezogen worden. P.________ sei die Wortführerin gewesen. Der Beschuldigte habe uneinsichtig re-