56 f., Einvernahmeprotokoll vom 4. April 2014). Zum Vorfall mit dem Stein sagte Q.________ aus, nachdem der Beschuldigte durch die Pfleger V.________ und R.________ im «Sicherheitsgriff» vor die Haupteingangstüre der Station ________ gebracht worden sei, habe der Beschuldigte draussen nach einem Stein gegriffen und «gegen das Fenster des Stationszimmers» geworfen. Der Stein habe die Scheibe durchschlagen und sei danach im Zimmer zu Boden gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich mehrere Personen – glaublich T.________, S.________ und er selber – in diesem Stationszimmer befunden. Nach Vorwarnung von T._