___ einzuschlagen. Der Stuhl habe die Pflegefachfrau aber nicht getroffen, weil ein Pfleger – entweder V.________ oder R.________ – den Schlag habe abwehren können. Der Schlag mit dem Stuhl «hätte ohne diese genannte Abwehr Frau P.________ von oben herab auf den Kopf getroffen». Ungezielte Gewalt seien sie sich im E.________(psychiatrische Klinik) gewohnt. Demgegenüber komme gezielte Gewalt selten vor, weswegen sie darauf nicht vorbereitet gewesen seien (pag. 56 f., Einvernahmeprotokoll vom 4. April 2014).