, Einvernahme anlässlich der vorinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung vom 3. März 2017; pag. 784 ff., Befragung anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. Januar 2018). 9.2.2 Aussagen der Auskunftsperson Q.________ Q.________ (leitender Arzt) war Verfasser der Meldung vom 3. März 2014 an die zuständige Staatsanwaltschaft, welche sich in den Akten befindet. Er gab an, P.________ habe dem Beschuldigten den Verweis aus der Klinik eröffnet, als dieser plötzlich und ohne Vorwarnung mit beiden Händen einen Metallstuhl an der Rückenlehne ergriffen und damit versucht habe, auf Kopfhöhe auf P.________ einzuschlagen.