Angesichts der wiederholten Regelverstösse sei schliesslich beschlossen worden, den Beschuldigten der Station zu verweisen. Während des Gesprächs betreffend seinen Klinikverweis habe sich der Beschuldigte zuerst unterwürfig und angepasst verhalten. Völlig unvermittelt habe er dann versucht, mit einem Stuhl gezielt gegen den Kopf einer Pflegerin zu schlagen. Durch Glück und das beherzte Eingreifen des geschulten Pflegepersonals habe dies in allerletzter Sekunde verhindert werden können. Im weiteren Verlauf sei der Beschuldigte vor die Eingangstüre geführt worden.