2. Nachdem A.________ vor das Haus ________ im E.________ geführt wurde, ergriff der Beschuldigte draussen einen rund 4 kg schweren Stein und warf diesen durch das Fenster des Sitzungszimmers, dies im Wissen, dass sich darin mehrere Personen aufhielten. Der Stein, welcher an der gegenüberliegenden Wand am «Whiteboard» einschlug, prallte in der Folge im hinteren Teil des Zimmers auf den Boden, ohne jemanden zu treffen. Durch die Vorgehensweise des A.________ nahm dieser in Kauf, dass er mit dem Stein eine der im Zimmer anwesenden Personen hätte treffen und diese hätte schwer verletzten (recte: verletzen) können.