8. Vorwürfe gemäss Anklageschrift Sachverhaltsmässig ist lediglich der Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung gemäss Ziff. I. 1. der Anklageschrift zu prüfen (pag. 542 f.). Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich der versuchten schweren Körperverletzung, mehrfach begangen am 31. Januar 2014 in EE.________ z.N. von Angestellten des E.________(psychiatrische Klinik) (E.________(psychiatrische Klinik)) schuldig gemacht zu haben. Als Sachverhalt wird in der Anklageschrift Folgendes umschrieben: 1. Am 31.01.2014 um ca. 15.00 Uhr wurde A.________ in seinem Patientenzimmer im Haus __