Unüberwindliche Zweifel sind nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der direkte Beweis nicht erbracht werden kann. Der Beweis kann auch mittels Indizien geführt werden, welche für sich allein noch keinen Schuldspruch zu rechtfertigen vermöchten, zusammengenommen aber ein Bild ergeben, welches eindeutig für die für die beschuldigte Person ungünstigere Sachverhaltsvariante spricht. Eine absolute Gewissheit ist jedoch weder erforderlich noch erreichbar;