Staatsanwältin O.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 792 f. und 800 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 3. März 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich