II. A.________ sei frei zu sprechen von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich mehrfach begangen am 31.01.2014 in EE.________ z.N. von Angestellten des E.________(psychiatrische Klinik), unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten und unter Übernahme der anteilsmässigen Verfahrenskosten durch den Staat.