4. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. Januar 2018 namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 790 und 797): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil bezüglich Ziffer I.2, I.3, I.4, I.5, I.6 und I.7 sowie Ziffer II und Ziffer III rechtskräftig ist.