2. Berufung Gegen das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 3. März 2017 meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), vertreten durch Fürsprecher B.________, am 13. März 2017 die Berufung an (pag. 671). In der am 23. Mai 2017 form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung beschränkte er die Berufung auf den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung gemäss Ziff. I. 1. des erstinstanzlichen Urteildispositivs sowie auf die Strafzumessung und die Anordnung einer stationären Suchtbehandlung (pag. 731).