unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2ʹ562.95 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte, ohne Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ für die Kosten der anwaltlichen Vertretung als Privatkläger sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1ʹ319.75 an den Kanton Bern.