1699, Z. 14 f.). Auch vor der Kammer blieben die Angaben zum Kerngeschehen spärlich und die Antworten auf entsprechende Fragen ausweichend, vorwiegend beschränkt auf einfaches Abstreiten. Während sie sich an den Inhalt der angeblichen Beschimpfungen von E.________ nicht mehr erinnern konnte, schilderte sie vor der Kammer erstmals, dass zur Tatzeit noch eine andere Frau vor Ort gewesen sein, deren Namen sie aber nicht kenne. Hiervon war zuvor nie auch nur ansatzweise die Rede; diese Behauptung wirkt nachgeschoben und sehr unglaubhaft.