316, Z. 8), zu antworten, begann sie damit, E.________ schlecht zu machen (sie habe ihrerseits schon mehrere Hausfriedensbrüche bei ihr [der Beschuldigten] begangen; sie habe ihr drei Mal einen eingeschriebenen Brief refüsiert; E.________ habe angefangen und sie beschimpft, ihr «Schlämperlige» nachgerufen; E.________ habe schon zugeschaut, wenn ihr Mann [der Beschuldigten] sie [die Beschuldigte] tätlich angegriffen habe; E.________ lüge und mische sich in den ehelichen Konflikt ein; pag. 317, Z. 10 ff.). Auf die Frage ihres Verteidigers in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wie es am 15. März 2012 überhaupt zur Begegnung gekommen