aber auch keineswegs übermässig oder unnötig belastend. Vielmehr gesteht sie sogar ein, die Beschuldigte aufgrund des verlorenen Gleichgewichts beim Aussteigen berührt bzw. wohl leicht angerempelt zu haben, worauf die Beschuldigte gemeint habe, geschlagen worden zu sein. Hätte sie aber der Beschuldigten mit der Anschuldigung tatsächlich wider besseres Wissen eins auswischen wollen, hätte sie es wohl kaum beim vorliegenden Vorwurf (und demjenigen der Tätlichkeiten) belassen, zumal dieser Vorwurf aufgrund der zahlreichen im Raum stehenden Hausfriedensbrüche und weiteren Delikte im vorliegenden Strafverfahren kaum ins Gewicht fiel.