zeug nach Hause gefahren – wie sie später angab, sei sie von der Garage gekommen. Dieses Detail verknüpfte sie auch mit der Schilderung eigener Denkvorgänge, konkret der Hoffnung, dass sie aufgrund des Ersatzwagens von der Beschuldigten nicht erkannt wird. Als ausgefallenes Detail imponiert weiter die Schilderung, wonach die Beschuldigte nach den Schlägen ihr Mobiltelefon oder etwas ähnliches hinausgestreckt und sie aufgefordert habe, etwas zu sagen («Sagen sie etwas, sagen sie etwas, schauen sie mich an und sagen sie etwas!»). Dieses Intermezzo war ja dann auch der Anlass für E.________, sich Richtung Haustüre zu begeben.