E.________ erstattete die Strafanzeige zeitnah, am 20. März 2012, nachdem sie noch am Tag des Vorfalls auf dem Polizeiposten angerufen hatte (pag. 2084, Z. 30). Gegenüber der Polizei legte sie den Ablauf der Geschehnisse – in freier Erzählung auf offen formulierte Frage – strukturiert, logisch und nachvollziehbar dar. Die zeitnahen Aussagen zum grundsätzlich einfach zu schildernden Geschehen weisen auch einen relativ hohen Detaillierungsgrad auf. So nannte E.________ schon in der kurz gehaltenen polizeilichen Einvernahme mehrere Details zum Rahmengeschehen, aus denen teilweise auch räumlich-zeitliche Verknüpfungen hervorgehen. So berichtete sie davon, sie sei mit einem Ersatzfahr-