11 digten habe sich alles vor dem Haus von E.________, einem kleinen, der Strasse anliegenden Kiesplatz bzw. einem Streifen, wo es kein Trottoir habe, abgespielt. E.________ spricht davon, die Beschuldigte sei praktisch mit ihr zusammen «ins Haus hineingestürmt», im Hauseingang gestanden und habe anschliessend durch das Strecken des Fusses in die Türe kurzzeitig das Schliessen verhindert. Der Verteidigung ist zuzustimmen, dass in einer solchen Aussage-gegen-Aussage- Konstellation eine Aussageanalyse vorzunehmen ist.