10 (E.________) habe die Türe aber dann schliessen können. Auf nochmalige Nachfrage zum genauen Ablauf gab sie an, die Beschuldigte habe danach vergeblich versucht, die Türe nochmals zu öffnen, da sie (E.________) die Dreipunkttüre habe schliessen können und den Schlüssel schon umgedreht habe (pag. 2085, Z. 25 ff.). Wie lange der damalige Vorfall gedauert habe, konnte sie nicht sagen (pag. 2085, Z. 39 ff.). Das Verhältnis zur Beschuldigten beschrieb sie als von Anfang an gestört.