Obwohl sie schon einmal einen Grund dazu gehabt hätte, habe sie die Beschuldigte früher noch nicht angezeigt. Beim Vorfall vom 15. März 2012 habe sie sich zur Anzeigeeinreichung entschieden, weil sie nicht immer nur abwarten und sich ungerechtfertigt schlagen lassen könne. Der Darstellung der Beschuldigten widersprach sie; sie (E.________) habe ihr (der Beschuldigten) ja noch den Fuss eingeklemmt. Dank dem habe sie die Türe schliessen können, ansonsten hätte sie keine Chance gehabt (pag. 2085, Z. 1 ff.). Es habe kein Treppenhaus sondern einfach einen Tritt für ins Haus, dann sei man drin. Es gebe dann noch eine Türe wegen dem Hund, es sei ein Vorraum, der aber Wohnbereich sei (pag.