Sie habe das Gleichgewicht verloren, worauf die Beschuldigte gemeint habe, sie (E.________) habe sie geschlagen. Erst ein paar Tage später sei sie in K.________ auf die Polizei gegangen. Sie habe glaublich mit einer Frau L.________ telefoniert, die ihr dann noch angerufen habe, weil sie im Zusammenhang mit dem Strafbefehl, der noch gegen sie ergangen sei, wegen des Einkommens habe fragen wollen (pag. 2084, Z. 27 ff.). Obwohl sie schon einmal einen Grund dazu gehabt hätte, habe sie die Beschuldigte früher noch nicht angezeigt.