9 be schon im Dezember 2011 einen Zwischenfall gegeben, bei welchem sie auf dieselbe Art und Weise geschlagen worden sei. Jene Tätlichkeit habe sie aber nicht zur Anzeige gebracht. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. Mai 2016 bestätigte E.________, diesmal befragt als Zeugin, ihre Aussagen (pag. 1674). Sie sei am 15. März 2012 mit einem Ersatzfahrzeug von der Garage nach Hause gefahren, als die Beschuldigte sich auf dem I.___weg _ befunden habe.