Sie denke, das Ganze sei eine Retourkutsche auf diese Verurteilung gewesen. E.________ habe mehrfach betrogen und verleumdet, was sich beweisen lasse (pag. 2089, Z. 11 ff.). 9.2 von E.________ E.________ erstattete am 20. März 2012 wegen des Vorfalls vom 15. März 2012 Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Tätlichkeiten und Hausfriedensbruchs. Zudem stellte sie entsprechende Strafanträge (pag. 309 ff.). Gegenüber der Polizei schilderte sie als Auskunftsperson den Vorfall wie folgt (pag. 314, Z. 14 ff.): Sie sei mit einem Ersatzfahrzeug auf dem Weg zu ihrem Domizil am I.___weg _ in G.________ (Ortschaft) gewesen.